Ich erwähnte, dass das Bundesverfassungsgericht noch einmal wichtig werden würde. 2008 war es so weit. Erneut machte es das Gericht nicht unter einem neuen Grundrecht. Und zwar nicht irgendeinem Grundrecht, sondern dem „Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Geräte“. Da das nun wieder mal nichts ist, mit dem man mehr als mitleidige Blicke auf der Party erntet, machte die Presse schnell daraus das „Computer-Grundrecht“. Nachdem es so wunderbar mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung geklappt hatte, zauberte man dieses Grundrecht erneut aus dem Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz-Hut heraus.
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